Versicherungen
Kostenübernahme
Alle ambulanten Behandlungen, auch für allgemein versicherte Personen, werden von der Grundversicherung übernommen. Dies gilt ebenfalls für alle Unfallversicherungen. Behandlungen und Operationen, die einen stationären Aufenthalt notwendig machen, sind für alle versicherten Patienten möglich (Allgemein-, Halbprivat- oder Privatversicherung).